Am Montag 16. März 2026 kündigte die Kantonspolizei Bern in einer Medienmitteilung an, dass im Rahmen der bisherigen Ermittlungen, im Nachgang an die Palästina-Demo vom 11. Oktober in Bern, 101 Personen identifiziert werden konnten. Zusätzlich werden weitere „mehrere Dutzende“ Personen verdächtigt an Straftaten beteiligt gewesen zu sein, die bisher noch nicht durch die Polizei identifiziert werden konnten. Gegen diese hat die regionale Staatsanwaltschaft nun eine Online-Fahndung verfügt.
Umgang mit der Öffentlichkeitsfahndung
Die angekündigte Online-Fahndung wird in drei Stufen ablaufen, wobei die Ankündigung der Fahndung in dieser Medienemitteilung der erste Schritt ist. Ab dem 20. März 2026 werden die Bilder dann verpixelt durch die Kantonspolizei veröffentlicht. Die Bilder aller Personen, die innerhalb einer Woche identifiziert werden können, werden gelöscht. In einem dritten Schritt werden die restlichen Bilder am 30. März 2026 unverpixelt, zur identifikation durch die Öffentlichkeit, hochgeladen.
Das AntiRep Bern empfiehlt in diesem Zusammenhang folgendes Vorgehen:
1. Stufe – Medienmitteilung
Die Medienmitteilung dient in erster Linie dazu Menschen die an diesem Tag in Bern waren einzuschüchtern und zu verunsichern. Es ist aus der Mitteilung nicht ersichtlich wie viele Personen es genau betrifft, wie gut die Fotos sind, um welche es Straftaten es geht, noch welche Beweise die Behörden gegen diese Personen haben. Wir empfehlen deshalb Ruhe zu bewahren und sich bis zur Publikation der verpixelten Bilder auf keinen Fall proaktiv bei der Polizei zu melden.
2. Stufe – verpixelte Bilder
Die verdeckten Bilder werden am 20.03 verpixelt veröffentlicht, damit sich die Personen, die sich selber erkennen der Polizei stellen können. Wir gehen davon aus, dass die Polizei versuchen wird, den Personen auf den Fotos konkrete Straftaten vorzuwerfen und auch entsprechende Indizien und Beweismaterial haben dürfte.
Wenn du dich auf den Fotos findest oder von anderen erkannt wurdest, solltest du überlegen ob es für dich Sinn macht, dich bei der Polizei zu melden. Dazu kannst du dir folgende Fragen stellen:
- Wie gut bin ich auf dem Foto zu erkennen, wenn es unverpixelt hochgeladen wird?
- Welche sozialen oder privaten Auswirkungen kann es für mich haben, wenn mein Gesicht in diesem Kontext im Netz und in den Medien landet? Dabei sollte bedacht werden, dass auch Menschen wie Neonazis Interesse an den Fotos haben werden.
- Welche juristische Folgen könnte es haben, sprich welche Straftaten könnten mir vorgeworfen/ nachgewiesen werden, wenn ich gestehe, die Person auf dem Foto zu sein?
Aus rein juristischer Sicht ist es besser, sich nicht bei der Polizei zu melden. Selbst wenn du von anderen Menschen erkannt und gemeldet wirst, ist es für dich besser wenn du nichts sagst. Für eine Verurteilung muss die Polizei beweisen können, dass du die Person auf dem Bild bist und mit deinem Geständniss hilfst du ihnen dabei.
Wenn die sozialen Folgen für dich überwiegen oder es für dich aus sonstigen Gründen untragbar ist, wenn dein Foto in diesem Kontext unverpixelt im Netz landet, kann es für dich sinnvoll sein dich bei der Polizei zu melden. Dabei solltest du dich unbedingt alleine auf das Foto beschränken und keine weiteren Aussagen machen (z.B. warum warst du an dem Tag in Bern, was hast du dort gemacht, etc.). Falls du dich unsicher fühlst, Angst hast etwas falsches oder zu viel zu sagen, sprich mit deinen (engen) Freund*innen oder hole dir notfalls anwaltlichen Beistand.
3. Stufe – unverpixelte Bilder
Die Bilder werden am 30.03 unzensiert veröffentlicht, damit sich alle Menschen, die eine Person erkennen, bei der Polizei melden können. Die Bilder werden vermutlich auch in sozialen Medien kursieren und von diversen Medien veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt ergibt es aus unserer Sicht keinen Sinn mehr, sich selbst bei der Polizei zu melden. Selbst eine Löschung der Bilder auf der Website der Kantonspolizei garantiert nicht, dass diese Bilder danach wieder aus dem Netz und den Medien verschwinden. Wenn du dich zu diesem Zeitpunkt noch bei der Polizei meldest, hilfst du ihnen also vor allem bei der Ermittlungsarbeit.
Was tun wenn sich die Polizei meldet
In den nächsten Wochen sollten die 101 Menschen, die bereits identifiziert wurden, kontaktiert werden, sowie vermutlich auch alle Personen, die durch die Onlinefahndung identifiziert werden konnten.
Eine Vorladung zu einer Einvernahme ist nur verpflichtend wenn diese schriftlich erfolgt und eine Strafandrohung bei Nichterscheinen enthält. Falls sich die Polizei telefonisch bei dir meldet, solltest du auf eine schriftliche Vorladung bestehen. Bei der Einvernahme solltest du jegliche Aussage verweigern. Am besten lässt du dich auch nicht auf Smalltalk ein.
Ausserdem empfehlen wir dich beim Antirep Bern zu melden wenn du eine Vorladung oder sogar einen Strafbefehl bekommst.
zusätzliche Tips zur Online-Fahndung
- Beim Aufrufen der Fotos gilt es zu beachten, dass die Behörden möglicherweise die IP-Adressen der Aufrufer*innen speichern. Auch wenn dich das Anschauen der Fotos nicht per se verdächtig macht, ist es besser wenn möglich einen VPN zu benutzen.
- Wenn ihr Freund*innen auf den Bildern erkennt, informiert diese direkt über vertrauenswürdige und verschlüsselte Kanäle oder im persönlichen Gespräch. Verzichtet darauf die Bilder in offenen Chats oder sozialen Medien zu teilen, geschweige denn offen darüber zu spekulieren, wer auf den Fotos zu sehen ist.
- Die Entscheidung, ob du dich bei der Polizei melden sollst, kann sehr schwierig sein. Es ist wichtig, dass dabei keine*r auf sich alleine gestellt ist und im Stich gelassen wird. Redet in euren Bezugsgruppen, in einem geplanten Rahmen und an einem sicheren Ort darüber. Respektiert dabei die Entscheidung der Andern und unterstützt euch gegenseitig emotional. Sprecht nicht mit weiteren Personen oder in öffentlichen Settings (Restaurant, Schule, etc.) über Dinge die euch selber oder andere juristisch belasten können (auch nicht mit AntiRep-Gruppen solange das nicht unbedingt notwendig ist).
- Es kann sein, dass in der 2. Stufe auch eine Identifikation durch eine Drittperson zu einer Löschung der Bilder führt. Dies können wir aber nicht garantieren.
